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SBF Binnen Thema

Schleusen im SBF Binnen: Freigabe, Reihenfolge und sichere Einfahrt

Vor einer Schleuse musst du Signal und nächsten Handlungsschritt verbinden. Eine vorbereitete Öffnung ist noch keine Einfahrfreigabe. Die folgende Originalfrage prüft genau diesen Unterschied.

Selbst ausprobieren

Originalfragen mit Lösung und Erklärung

Lies die Antworten und entscheide dich zuerst selbst. Öffne anschließend die Lösung und prüfe deine Begründung. Die Beispiele zeigen die Reihenfolge des amtlichen Katalogs.

SBF Binnen · Amtliche Frage 117

Welche Bedeutung haben vor einer Schleuse ein rotes oder ein rotes und ein grünes Licht?

  1. Einfahrt verboten, Öffnen der Schleuse wird vorbereitet.
  2. Einfahrt verboten, Schließen der Schleuse wird vorbereitet.
  3. Ausfahrt verboten, Öffnen der Schleuse wird vorbereitet.
  4. Ausfahrt verboten, Schließen der Schleuse wird vorbereitet.
Lösung und Erklärung anzeigen

Richtige Antwort: Einfahrt verboten, Öffnen der Schleuse wird vorbereitet.

Warum? Die Öffnung wird erst vorbereitet. Du wartest weiter auf die Freigabe, auch wenn neben dem roten bereits ein grünes Licht sichtbar ist. Das zusätzliche Grün darf hier nicht als sofortige Erlaubnis missverstanden werden.

Annähern

Bei der Annäherung die Lage lesen

Achte auf Signale, wartende Fahrzeuge und die Anweisungen der Schleusenaufsicht. Entscheide nicht allein danach, ob das Tor offen aussieht.

  • Freigabe von Vorbereitung unterscheiden.
  • Reihenfolge und Aufforderung der Aufsicht beachten.
  • Genügend Zeit für die Vorbereitung an Bord lassen.

Vertiefen

Die Kammer als veränderlichen Raum verstehen

Beim Schleusen ändert sich der Wasserstand. Die Lage des Bootes, die Leinenführung und die Entfernung zu anderen Fahrzeugen bleiben deshalb Aufgaben während des gesamten Vorgangs.

  • Die Drempelgefahr beim Abwärtsschleusen nachlesen.
  • Leinenführung und kontrolliertes Fieren verstehen.
  • Eine Schleusung gedanklich von der Annäherung bis zur Ausfahrt durchgehen.

Häufige Fragen

Dein nächster Schritt

Quellen und Stand

Quellenabgleich: . Die verlinkten Stellen veröffentlichen die jeweils maßgeblichen Informationen.

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